Vierkammeranlagen ergänzen die Dreikammerausführung um eine zusätzliche Prozessstufe: eine Spritzstation oder eine zweite Spülung. Beide Varianten entfernen Rückstände, die nach der Hauptreinigung noch vorhanden sind.
Die Spritzstufe ist bei Teilen mit Sacklochbohrungen, tiefen Bohrungen und innenliegenden Kanälen relevant. Dort kann nach einer reinen Tauchbehandlung Flüssigkeit in Bereichen verbleiben, die nicht vollständig ablaufen. Gezielte Spritzstrahlen spülen diese Bereiche vor dem Trocknen aus. Die Doppelspülung verfolgt einen anderen Ansatz: Zwei aufeinanderfolgende Spülgänge verdünnen verbleibende Reinigungschemie deutlich stärker als einer. Das benötigen Hydraulik- und Medizintechnikkomponenten, wenn konkrete Rückstandsgrenzwerte einzuhalten sind und eine Sichtprüfung allein nicht ausreicht.
Bei beiden Varianten entscheidet eine messbare Anforderung über die Auslegung. Gibt Ihre Spezifikation einen Rückstandsgrenzwert, eine Partikelzahl oder eine Sauberkeitsklasse vor, sollte dieser Wert die Anzahl der Kammern bestimmen. Die geforderte Sauberkeit darf sich nicht nach der vorhandenen Kammerzahl richten.